Die Standard-Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab dem Tag der Lieferung an den Käufer und erstreckt sich ausnahmslos auch auf Outlet-/Ausverkaufsware.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Übernahme zu untersuchen, um eventuelle Mängel aufzudecken. Wird ein solcher Mangel entdeckt, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer diesen Umstand unverzüglich anzuzeigen, Für Schäden durch den Verfrachter haftet der Verkäufer nicht.
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